
<i>(Inkongruenz)</i> Von einer inkongruenten Deckung spricht man, wenn ein Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung erlangt, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte. Die inkongruente Deckung ist eine Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung. Nicht zu der Zeit hat ein Gläubiger eine ...
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